Arbeitsweise
Dokumentarisch, nachvollziehbar, ohne KI
Diese Seite beschreibt verbindlich, was wir mit einem Bild tun und was nicht. Sie ist Teil unserer Lizenzbedingungen — und die Antwort auf die Frage, die 2026 jede Bildredaktion stellen muss.
Kein KI-generiertes Material
Unser Bestand besteht ausschließlich aus Aufnahmen, die an einem realen Ort zu einer realen Zeit entstanden sind. Wir erzeugen keine Bilder, wir erweitern keine Bildinhalte generativ, und wir nehmen kein synthetisches Material in den Vertrieb.
Das ist keine Marketingaussage, sondern eine Betriebsentscheidung mit einem praktischen Grund: Ein Ereignisbild, dessen Herkunft unklar ist, ist für eine Redaktion wertlos — und für uns ein Haftungsrisiko.
Was wir bearbeiten
Beschnitt, Belichtung, Weißabgleich, Rauschreduzierung, Schärfung und die Retusche von Sensorflecken. Das ist fotografisches Handwerk und nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung nicht kennzeichnungspflichtig.
Was wir nicht bearbeiten
Kein Entfernen und kein Hinzufügen von Bildinhalten, kein Verschieben von Elementen, kein generatives Erweitern, keine sinnverändernde Retusche. Trikot- und Vereinsfarben bleiben korrekt, weil sie bei Sportbildern Information sind und nicht Stimmung.
Warum das relevant ist
Zwei Drittel der Medien nutzen inzwischen KI-generierte Bilder. Fast ein Viertel der Bildeinkäufer hat dabei schon einmal unbeabsichtigt ein generiertes Bild veröffentlicht. Über die Hälfte der Redaktionen arbeitet mit internen KI-Richtlinien. Wer Ereignisbilder braucht, braucht Herkunftssicherheit.
Kennzeichnung
Sollte in Einzelfällen KI-verändertes Material in den Bestand gelangen — etwa aus einer Partnerlieferung — wird es sichtbar auf der Bildseite und maschinenlesbar in den Metadaten gekennzeichnet. Ohne Ausnahme.
Schutz gegen KI-Scraping
Unsere Bilder stehen nicht für das Training von KI-Modellen zur
Verfügung. Das ist in der robots.txt maschinenlesbar deklariert und gilt auch
gegenüber Fotografen, die ihre Bilder über uns vertreiben.
Credit und Metadaten
Der Urhebervermerk ist Teil der Lizenz
Verbindliches Format
Foto: HMB Media / Vorname Nachname
Video: HMB Media / Vorname Nachname
Die Nennung erfolgt am Bild oder in unmittelbarer Nähe. Eine Nennung nur im Impressum genügt nach gängiger Abmahnpraxis nicht. Bei fehlender Urhebernennung sprechen Gerichte einen Verletzerzuschlag von 100 % auf den Lizenzschaden zu.
Metadaten in jeder Datei
Wir liefern IPTC-Felder mit: Urheber, Credit, Copyright-Hinweis,
Bildbeschreibung, Schlagworte, Aufnahmedatum, Ort und Veranstaltung. Zusätzlich ist jede
Bildseite mit schema.org/ImageObject ausgezeichnet.
Das nützt in drei Richtungen gleichzeitig: Ihre Rechteprüfung findet alle Angaben in der Datei, unsere Verschlagwortung bleibt vollständig, und die Bilder sind in der Google-Bildsuche als lizenzierbar erkennbar.
Lizenzen
Nutzungsrechte verständlich
Eine Lizenz beschreibt, wer ein Bild wofür, wie lange und in welchem Umfang nutzt. Diese vier Angaben brauchen wir für ein Angebot.
| Angabe | Was gemeint ist | Beispiel |
|---|---|---|
| Nutzer | Wer nutzt das Bild — Redaktion, Verein, Unternehmen, Sponsor | Tageszeitung, Print und Online |
| Zweck | Redaktionell, PR oder werblich. Der Unterschied ist erheblich. | Redaktionelle Berichterstattung |
| Umfang | Auflage, Reichweite, Anzahl der Kanäle, Größe der Wiedergabe | Bis 50.000 Auflage, ein Titel |
| Dauer | Einmalige Nutzung, befristet oder unbefristet | Einmalig, plus Online-Archiv |
Personen auf Bildern. Bei Aufnahmen mit identifizierbaren Personen kommen neben dem Urheberrecht das Recht am eigenen Bild und der Datenschutz hinzu. Bei Sportveranstaltungen regeln zusätzlich Hausrecht und Akkreditierungsbedingungen die Verwertung. Wir weisen im Angebot aus, welche Einschränkungen für ein Motiv gelten — das gehört vor die Veröffentlichung, nicht danach.
Fragen zur Rechtelage eines Motivs?
Wir klären das vorab, nicht nach der Veröffentlichung.