Arbeitsweise

Dokumentarisch, nachvollziehbar, ohne KI

Diese Seite beschreibt verbindlich, was wir mit einem Bild tun und was nicht. Sie ist Teil unserer Lizenzbedingungen — und die Antwort auf die Frage, die 2026 jede Bildredaktion stellen muss.

Kein KI-generiertes Material

Unser Bestand besteht ausschließlich aus Aufnahmen, die an einem realen Ort zu einer realen Zeit entstanden sind. Wir erzeugen keine Bilder, wir erweitern keine Bildinhalte generativ, und wir nehmen kein synthetisches Material in den Vertrieb.

Das ist keine Marketingaussage, sondern eine Betriebsentscheidung mit einem praktischen Grund: Ein Ereignisbild, dessen Herkunft unklar ist, ist für eine Redaktion wertlos — und für uns ein Haftungsrisiko.

Was wir bearbeiten

Beschnitt, Belichtung, Weißabgleich, Rauschreduzierung, Schärfung und die Retusche von Sensorflecken. Das ist fotografisches Handwerk und nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung nicht kennzeichnungspflichtig.

Was wir nicht bearbeiten

Kein Entfernen und kein Hinzufügen von Bildinhalten, kein Verschieben von Elementen, kein generatives Erweitern, keine sinnverändernde Retusche. Trikot- und Vereinsfarben bleiben korrekt, weil sie bei Sportbildern Information sind und nicht Stimmung.

Warum das relevant ist

Zwei Drittel der Medien nutzen inzwischen KI-generierte Bilder. Fast ein Viertel der Bildeinkäufer hat dabei schon einmal unbeabsichtigt ein generiertes Bild veröffentlicht. Über die Hälfte der Redaktionen arbeitet mit internen KI-Richtlinien. Wer Ereignisbilder braucht, braucht Herkunftssicherheit.

Kennzeichnung

Sollte in Einzelfällen KI-verändertes Material in den Bestand gelangen — etwa aus einer Partnerlieferung — wird es sichtbar auf der Bildseite und maschinenlesbar in den Metadaten gekennzeichnet. Ohne Ausnahme.

Schutz gegen KI-Scraping

Unsere Bilder stehen nicht für das Training von KI-Modellen zur Verfügung. Das ist in der robots.txt maschinenlesbar deklariert und gilt auch gegenüber Fotografen, die ihre Bilder über uns vertreiben.

Credit und Metadaten

Der Urhebervermerk ist Teil der Lizenz

Verbindliches Format

Foto: HMB Media / Vorname Nachname
Video: HMB Media / Vorname Nachname

Die Nennung erfolgt am Bild oder in unmittelbarer Nähe. Eine Nennung nur im Impressum genügt nach gängiger Abmahnpraxis nicht. Bei fehlender Urhebernennung sprechen Gerichte einen Verletzerzuschlag von 100 % auf den Lizenzschaden zu.

Metadaten in jeder Datei

Wir liefern IPTC-Felder mit: Urheber, Credit, Copyright-Hinweis, Bildbeschreibung, Schlagworte, Aufnahmedatum, Ort und Veranstaltung. Zusätzlich ist jede Bildseite mit schema.org/ImageObject ausgezeichnet.

Das nützt in drei Richtungen gleichzeitig: Ihre Rechteprüfung findet alle Angaben in der Datei, unsere Verschlagwortung bleibt vollständig, und die Bilder sind in der Google-Bildsuche als lizenzierbar erkennbar.

Lizenzen

Nutzungsrechte verständlich

Eine Lizenz beschreibt, wer ein Bild wofür, wie lange und in welchem Umfang nutzt. Diese vier Angaben brauchen wir für ein Angebot.

Bestandteile einer Bildlizenz
AngabeWas gemeint istBeispiel
NutzerWer nutzt das Bild — Redaktion, Verein, Unternehmen, SponsorTageszeitung, Print und Online
ZweckRedaktionell, PR oder werblich. Der Unterschied ist erheblich.Redaktionelle Berichterstattung
UmfangAuflage, Reichweite, Anzahl der Kanäle, Größe der WiedergabeBis 50.000 Auflage, ein Titel
DauerEinmalige Nutzung, befristet oder unbefristetEinmalig, plus Online-Archiv

Personen auf Bildern. Bei Aufnahmen mit identifizierbaren Personen kommen neben dem Urheberrecht das Recht am eigenen Bild und der Datenschutz hinzu. Bei Sportveranstaltungen regeln zusätzlich Hausrecht und Akkreditierungsbedingungen die Verwertung. Wir weisen im Angebot aus, welche Einschränkungen für ein Motiv gelten — das gehört vor die Veröffentlichung, nicht danach.

Fragen zur Rechtelage eines Motivs?

Wir klären das vorab, nicht nach der Veröffentlichung.

Nachfragen